Begleithunde

In der heutigen Zeit haben wir Hundebesitzer ein schweres Los zu tragen. Hundehetze wohin man schaut und der Alltag ist für den Besitzer bestimmter Rassen ein täglicher Überlebenskampf geworden. Zu verdanken haben wir diesen Zustand aber nicht nur verantwortungslosen und kriminellen Hundehaltern. Auch der Otto – Normalverbraucher unter den Hundebesitzern hat oft Mitschuld an der immer weiter wachsenden Hundefeindlichkeit in unserem Land.

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Da wären nicht nur die oft erwähnten Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen und Wegen sondern vor allem die vielen unerzogenen Hunde, die freilaufend oft eine Zumutung für alle Hunde unerfahrenen oder gar ängstlichen Menschen sind.

Wir Hundehalter sind zu Recht gegen den generellen Leinenzwang für Hunde, aber wie wohl wird sich ein Mensch fühlen, der nicht das Glück hatte, mit Hunden aufzuwachsen, der vielleicht bereits schlechte oder gar schmerzhafte Erfahrungen mit Hunden gemacht hat und der bei seinem Spaziergang im Park von einem fremden Hund angesprungen wird. Selbst wenn es der Vierbeiner nur freundlich meint, sollte man diesen Hund nicht von der Leine lassen, wenn sich Menschen in der Nähe befinden. Lebenslanger Leinenzwang ist aber natürlich kein Ausweg!

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Oder der kleine Yorki, der sich in blanker Selbstüberschätzung auf jeden anderen Hund stürzt, ganz egal wie groß oder dominant dieser ist.  Wehe, wenn dann mal einer der großen Vierbeiner dem kleinen Giftzwerg die Meinung sagt. Hunde sind im „ Meinung sagen“ nicht so zimperlich oder diplomatisch wie wir Menschen. Die Probleme hat in dieser Auseinandersetzung in der Regel der Besitzer des großen Hundes. Natürlich zu Unrecht! Die Großen müssen sich nicht alles von den Zwergen gefallen lassen.

Was aber können Besitzer von Hunden tun, die im Alltag immer mal wieder mit Ihren Mitmenschen an einander geraten. Des Rätsels Lösung liegt in einem Satz – Grunderziehung des Hundes.

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Jeder Hund sollte ein Mindestmaß an Grunderziehung erfahren. Dies macht ein Leben mit ihm viel leichter. Die Ausbildung zum Begleithund ist der richtige Weg um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass der Hund noch immer des Menschen bester Freund ist und nicht, wie es von den Medien eingeredet wir, zur Bestie mutierte.

Unabhängig von Größe und Rasse erlernt der Hund:

  • ruhig an der Leine und später frei bei Fuß neben seinem Hundeführer zu gehen
  • auf das Hörzeichen seines Hundeführers sich hinzusetzen und sitzen und zu bleiben
  • auf das Hörzeichen seines Hundeführers sich hinzulegen und liegen zu bleiben
  • auf Zuruf sofort zu kommen und sich vor seinen Hundeführer zu setzen
  • Sich ruhig, umweltneutral und sicher gegenüber anderen Menschen und Tieren zu verhalten und unbefangen gegen Jogger, Fahrzeuge und Geräusche werden.

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Daneben werden dem Hundehalter theoretische Grundlagen über folgende Themen vermittelt:

  • Geschichtliche Entwicklung des Hundes
  • Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes
  • Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen über das Halten von Hunden
  • Erste Hilfe bei Hunden
  • Anatomiegrundkenntnisse und Sinne des Hundes
  • Wesen und Verhalten des Hundes
  • Körpersprache des Hundes.

Haben Hund und Hundehalter ausreichende Kenntnisse erlernt, können sie das Erlernte einem Leistungsrichter des Südwestdeutschen Hundesportverbandes vorführen und legen damit die Prüfung zum Begleithund ab.

Viele Ordnungsämter von Städten und Gemeinden belohnen das Ablegen dieser Prüfung  bereits mit ermäßigter Hundesteuer.

Aber der schönste Erfolg ist, dass Sie solch einem gut erzogenen Hund viel mehr Freiheiten geben können. Wenn Sie nun mit Ihrem Vierbeiner im Park laufen und andere Spaziergänger reagieren ängstlich, dann rufen Sie einfach Ihren Hund zu sich, lassen ihn Fuß gehen und nehmen ihn an die Leine. Sie werden dabei meist ein Dankeschön für Ihre Rücksichtnahme von Ihren Mitmenschen ernten.

Eine bestandene BH Prüfung ist nach wie vor die Voraussetzung um an einer offiziellen Agility – FH – oder VPG – Prüfung teilnehmen zu können.

Vorraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

  • Der Hund muss tätowiert oder vom Tierarzt registriert sein (Chip)
  • An der Prüfung muss der Hund mindestens 15 Monate alt sein
  • Es muss ein gültiger Impfausweis sowie eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Unsere Kurse werden gesondert ausgeschrieben oder Sie wenden sich an unsere Übungsleiter.

 

Unser Übungsleiter:
Annette Brack Kontakt

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